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1. Benutzung des Fahrzeuges.
Der Mieter erhält das umseitig beschriebene Fahrzeug in einwandfreiem Zustand mit allen seinen Papieren, Ersatzrad, Werkzeug und Zubehör und verpflichtet sich, den Wagen in ebensolchem Zustand zurückzugeben und sich beim Fahren an die Verkehrsvorschriften zu halten. Es ist ausdrücklich verboten:
- den Wagen von unbefugten Personen fahren zu lassen, die dazu im Mietvertrag nicht autorisiert sind.
- Güter oder Personen zu befördern, wenn dies direkt oder indirekt die Untervermietung des Fahrzeuges beinhaltet.
- Güter oder Personen zu befördern, ohne hierfür die erforderlichen Genehmigungen vorliegen zu haben. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschrift haftet der Mieter gegenüber den öffentlichen Stellen für jegliche Strafanordnungen.
- das Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei Müdigkeit oder Krankheit zu fahren.
- das Fahrzeug zum Abschleppen oder Anschieben anderer Fahrzeuge zu benutzen.
- an Rennen oder sonstigen Wettbewerben teilzunehmen.
- den Kilometerzähler des Fahrzeuges zu manipulieren. Wenn der Kilometerzähler ausfällt, ist dies umgehend dem Vermieter mitzuteilen.
- Den Wagen im Ausland zu fahren, ohne dies dem Vermieter bei Vertragsabschluss mitgeteilt zu haben oder nachfolgend die ausdrückliche Genehmigung Rent a Car Denia, S.A. eingeholt zu haben.
2.
Rückgabe des Fahrzeuges.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen mit allen Papieren, Ersatzrad, Werkzeug und Zubehör zu dem umseitig vereinbarten Datum und Ort zurückzugeben. Jede Änderung muss vorher schriftlich vom Vermieter genehmigt werden. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen wird die Rückgabe des Fahrzeuges gerichtlich erzwungen.
3.
Mietpreis - Folgende Kosten gehen zu Lasten des Mieters:
- Miete des Fahrzeuges, Übergabe und Abgabe, Versicherung, Benzin, Steuern und Gebühren gemäss der gültigen Preisliste des Vermieters. Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifes hängt von der korrekten Rückgabe des Fahrzeuges ab.
- Der Verlust der Fahrzeugpapiere sowie der Verlust von Reifen, Werkzeugen oder sonstigem Fahrzeugzubehör, einschließlich Schäden an den Felgen und Reifen durch Verschulden oder Nachlässigkeit des Mieters.
- Unfallreparaturkosten, die unter folgenden Umständen verursacht wurden:
Wenn das Fahrzeug entgegen den vereinbarten Bedingungen genutzt wurde.
2. Wenn der Unfall nicht in der vorgeschriebenen Frist gemeldet wurde oder wenn der Unfallbericht nicht der Realität entspricht.
3. Wenn der Vollkaskobetrag nicht gedeckt ist. In diesem Fall wird der Differenzbetrag berechnet, auch wenn der Schuldige des Unfalles nicht der Mieter ist. Wenn der Vermieter durch die Versicherung den Betrag des Schadens verlangt und erhält, wird dem Mieter dieser Betrag ausgehändigt.
- Geldstrafen, Gerichtskosten durch Verkehrsregelübertretungen oder Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften seitens des Mieters
- Die auf Grund von Füllung des Mietfahrzeuges mit falschen Kraftstoffen anfallenden Kosten (Abschleppwagen, Abpumpen des Tankes, etc.)
4. Versicherung.
Der Mieter und weitere umseitig autorisierte Fahrer haben Anspruch auf eine vom Vermieter abgeschlossene unbegrenzte Haftpflichtversicherung in folgenden Fällen:
- Wenn der Mieter im Falle eines Unfalles dem Vermieter innerhalb von 48 Stunden nach dessen Ereignung einen Unfallbericht schickt.
- Wenn die Versicherungsgesellschaft nicht den Versicherungsschutz ablehnt, weil der Fahrer sich in schlechter physischer Verfassung, also nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen, befand.
Im Sinne dieser Versicherung werden folgende Personen ausdrücklich als dritte Personen ausgeschlossen, Ehepartner, Eltern, Kinder sowie Geschwister des Mieters und/oder des autorisierten Fahrers sowie deren Geschäftspartner oder Angestellte.
Aus der Versicherungsgarantie ausgeschlossen sind: Verlust, Diebstahl oder Schäden an Objekten, die im Fahrzeug transportiert wurden.
Ebenso aus der Versicherungsgarantie ausgeschlossen sind Schäden an den Felgen, Reifen, dem Unterboden, den Rädern, Glas und Windschutzscheiben, es sei denn, für diese Elemente ist vom Mieter eine SCDW VIP Versicherung (Super Collision Damage Waiver) abgeschlossen worden.
Die durch den Vermieter abgeschlossene Versicherung deckt den Mieter sowie die autorisierten Fahrer im Falle einer Kautionszahlung oder einer gerichtlichen Verteidigung im Falle einer Strafhandlung.
Die Haftung des Mieters für Schäden durch Diebstahl oder Feuer sind vollständig durch die Versicherung gedeckt, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unter den vorgeschriebenen Bedingungen genutzt wurde; im Falle eines Unfalles ist die Schadensdeckung auf den in der Police vermerkten Betrag begrenzt.
Die erwähnte Selbstbeteiligung wird der Kreditkarte des Mieters belastet und zurückgezahlt, wenn das Fahrzeug in dem gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es entgegengenommen wurde.
Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Fahrzeugmodell, wobei für die verschiedenen Gruppen die nachstehenden Beträge festgelegt wurden:
- Gruppen A bis C2: 300,00€
- Gruppen D bis F1: 400,00€
- Gruppen G + H: 500,00€
Die Selbstbeteiligung fällt weg, falls Sie eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschliessen, die pro Tag die unten angegebenen Preise hat.
Dieser Betrag variiert je nach Fahrzeugmodell, wobei für die einzelnen Gruppen die folgenden Preise festgelegt wurden:
- Gruppen A bis C2: 4€ pro Tag
- Gruppen D bis F1: 5€ pro Tag
- Gruppen G bis H: 6€ pro Tag
5.Kraftstoff
Die Fahrzeuge werden stets voll getankt übergeben.
Sie werden deshalb am Anfang der Mietperiode gebeten, den Kraftstoff zu bezahlen.
Der Wert des Kraftstoffes variiert je nach Fahrzeugmodell zwichen 50€ und 97€ jenach Fahrzeugtyp.
- Gruppe A - 50,00€
- Gruppen B bis C2 - 57,00€
- Gruppen D bis F1 - 67,00€
- Gruppen G + H - 97,00€
6. Unfälle.
Im Falle eines Unfalles verpflichtet sich der Mieter:
-
die genauen Daten des Unfallgegners sowie der Unfallzeugen aufzunehmen, einen Unfallbericht zur erstellen und den Unfall innerhalb einer Frist von 48 Stunden dem Vermieter mitzuteilen
-
nicht vorschnell ein Schuldgeständnis abzugeben
-
sofort die Polizei zu benachrichtigen, falls die Schuld der gegnerischen Seite nachgewiesen werden muss oder wenn es Verletzte gibt.
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den Mietwagen nicht zu verlassen, ohne die entsprechenden Schutzmassnahmen getroffen zu haben.
7. Reparaturen.
Der Vermieter trägt die Kosten während der Vermietung für Abschmieren, Ölwechsel sowie kleinere Reparaturen – außer Reifenpannen – bis zu einem Höchstbetrag von € 30.05. Die Rückerstattung erfolgt gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen. Die Kosten für Abschleppen des Wagens aufgrund eines Unfalles sind ausdrücklich ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Mieters. Für größere Reparaturen, die den Betrag von € 30.05 übersteigen, bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.
Sollte der Mieter dennoch solche Reparaturen ohne die Genehmigung des Vermieters durchgeführt haben, oder aber einen Unfall nicht innerhalb der unter Punkt 4 a) vereinbarten Frist von 48 Stunden gemeldet haben, verliert er seinen Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Reparaturkosten.
8. Verantwortung
des Vermieters.
Der Vermieter erklärt, alle notwendigen Vorkehrungen getroffen zu haben, um technische Mängel am Mietfahrzeug auszuschließen. Sollten dennoch technische Mängel auftreten, übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Mieter hierdurch entstehen.
9. Belastung der
Kreditkarte.
Durch Unterschrift des vorliegenden Mietvertrages bevollmächtigt der Mieter die Firma Rent a Car Denia, S.A. ausstehende Beträge bei Ablauf des Mietvertrages seiner Kreditkarte zu belasten, seien es Mietkosten, Unfallschäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, oder andere Kosten, die zu Lasten des Mieters gehen.
10. Schutz von persönlichen Daten –Wir teilen Ihnen mit, dass Ihre persönlichen Angaben als Kunde unserer Firma in einer Kunden-Datenbank aufgenommen werden, für die Rent a Car Denia, S.A. verantwortlich ist. Die Bearbeitung Ihrer Angaben ist für die Abwicklung unserer gemeinsamen Geschäfte notwendig und können gemäss den geltenden Vorschriften weitergegeben werden, wenn dies verlangt wird. Falls Sie es wünschen, können Sie Ihre Rechte bezüglich Zugriff, Berichtigung, Einspruch oder Annullierung Ihrer Daten ausüben, indem Sie sich schriftlich an die in diesem Vertrag angegebene Adresse wenden.
11. Gerichtsstand -Jegliche Unstimmigkeiten, die zwischen Mieter und Vermieter auftreten, werden mit Gerichtsstand Denia ausgetragen, wo der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Es besteht kein Anspruch auf einen anderen Gerichtsstand
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